Kopfsteuerquittung

SB VI 9545 Nr. 14 (P. 12668)

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Schon in der Antike mussten die meisten Bürger höchst unbeliebte Steuern bezahlen. In Ägypten gab es während der römischen Herrschaftszeit beispielsweise die Kopfsteuer. Weitere Hinweise auf diese jährliche Zahlung bietet uns eine Kopfsteuerquittung, erhalten auf einem kleinen Ostrakon.

Als Ostrakon wird eine beschriftete Tonscherbe bezeichnet. Die Schrift wurde in der Regel mit Tinte aufgetragen. Damals waren Ostraka neben Holz und Papyrus ebenso beliebte Beschreibstoffe, da es zerbrochene Keramikgefäße in Übermengen gab und sie günstiger waren als zum Beispiel der Papyrus. Der Text, der erst nach dem Zerbrechen des Gefäßes auf die Scherbe geschrieben wurde, hatte meistens nichts mehr mit dem ursprünglichen Gegenstand zu tun.

Die Tonscherbe wurde auf der Elephantine-Insel im Nil entdeckt. Leiter der Ausgrabungen von 1901 bis 1907 war der deutsche Klassische Archäologe Otto Rubensohn. Elephantine liegt im Süden Ägyptens und war früher ein wichtiger Verteidungspunkt gegen Nubien. Außerdem wurde dort eine Festung errichtet, sowie eine Siedlung für die Soldaten und ihre Familien. Durch die günstige Lage als Insel diente Elephantine außerdem als Handelsstützpunkt.

Die Quittung auf dem Ostrakon kann auf den 25. Juli des Jahres 98 n. Chr. datiert werden, da in dem sechszeiligen Text neben dem Monat und dem Tag erwähnt wird, dass sie aus dem ersten Jahr der Herrschaft des römischen Kaisers Trajan stammt. Auf dem Ostrakon ist die Restrate der Kopfsteuer quittiert, welche zu diesem Zeitpunkt in Elephantine 17 Drachmen betrug. Gezahlt wurde die letzte Rate in Höhe von 4 Drachmen von einem Mann namens Paterzmethis, Sohn des Patransnuphis. Der Schreiber und Steuererheber, der die Rechnung verfasste, war Psansnos, Sohn des Ammonios. Psansnos ist schon aus anderen Texten bekannt. Während der Text grammatikalisch korrekt ist, sind bei jeder Endung des Genitivs Schreibfehler. Das könnte darauf zurückzuführen sein, dass Psansnos so geschrieben hat, wie er Worte aussprach.

Man sollte noch klären, was die Kopfsteuer für eine Bedeutung hatte. Die Kopfsteuer musste von jedem Ägypter zwischen 14 und 65 Jahren bezahlt werden. Doch natürlich gab es auch hierbei Ausnahmen. Nicht zahlen mussten jene, die das alexandrinische Bürgerrecht besaßen. Das konnten also auch zum Teil Ägypter sein. Eine bestimmte Regelung galt für nicht privilegierte Griechen bzw. Römer, die kein alexandrinisches Bürgerrecht hatten, zum Beispiel solche, die mit ägyptischen Familien verwandt waren. Wiederum hatten auch ägyptische Priester eine andere Regelung. Generell gab es zu dieser Zeit sehr viele unterschiedliche Steuern, von denen die Kopfsteuer aber wohl die wichtigste war.

Obwohl es sich bei diesem Ostrakon nur um eine kleine und kurze Kopfsteuerquittung handelt, so gibt es einem trotzdem Einblicke darauf, wie ähnlich sich die heutige Steuer und die Kopfsteuer aus der Antike sind. Außerdem beschreibt es die Wichtigkeit der Ostraka als Beschreibmittel und wie häufig diese verwendet wurden.

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