SB XXIV 16074 (P. 25099)
In der heutigen Zeit ist eines der ersten Dokumente, die man im Laufe seines Lebens bekommt, eine Geburtsurkunde. Im antiken Ägypten war das anders; dort waren Geburtsurkunden nicht verpflichtend, dennoch gibt es erhaltene Geburtsanzeigen, die auch inhaltlich große Ähnlichkeiten mit modernen Urkunden aufweisen. Ein Beispiel ist diese vierzehnzeilige Geburtsanzeige eines Mädchens aus Soknopaiu Nesos. Darin melden der Vater – ein Priester – und die Mutter des Kindes die Geburt einer Tochter im 19. Jahr der Herrschaft eines Kaisers beim örtlichen Dorfschreiber an. Geschrieben wurde die Anzeige von einem anderen Mann.
Anders als in modernen Geburtsurkunden finden sich in dieser Anzeige nicht nur die Namen der Eltern und des Kindes sowie Geschlecht und Geburtsjahr, sondern auch der Beruf des Vaters und die Namen der Großväter. Letztere Angabe ist vergleichbar mit der heutigen Verwendung von Nachnamen.
Der erwähnte Ort, Soknopaiu Nesos, war ein Dorf im heutigen Fayum, in zwei Kilometer Entfernung von einem See am Rand eines Plateus, das den See überblickt. Auch heute noch bietet sich bei Anreise über den See ein sehr eindrucksvolles Bild der noch erhaltenen Tempelmauern. Wie der Name verrät, war der Krokodilgott Soknopaios der Hauptgott dieses Ortes. Daher war ein großer Teil der Einwohner Priester, oft auch mehrere oder sogar alle Mitglieder einer Familie. Die Priester waren in verschiedenen Phylen, also eine Art Stamm oder Untergruppe der Bevölkerung, organisiert, die rotierend verschiedene Aufgaben im Tempel erledigten. Der Vater, Pakysis, Sohn des Pakysis und Enkel des Pakysis, war ein Priester der ersten Phyle. Die Häufung des Namens Pakysis ist nicht überraschend, dieser Name war in Soknopaiu Nesos normal. Über diesen Pakysis hier ist allerdings nichts weiter bekannt. Auch der Name seiner Frau Tapiomis und der ihres Vaters Onnophris sind normale ägyptische Namen. Der Name der Tochter Tapakysis ist zwar sehr selten, die Bauart des Namens ist allerdings normal, da bei Namen ägyptischer Mädchen oft der Name des Vaters mit einer Vorsilbe benutzt wurde; der Name bedeutet „die [Tochter] des Pakysis“. Der einzige griechische Name in der Geburtsanzeige, Satyros, ist ebenfalls ein geläufiger Name.
Dieser Name wird erwähnt, da Satyros die Geburtsanzeige für Pakysis schrieb, da dieser „agrammatos“ war. Die wörtliche Übersetzung wäre Analphabet. Durch den Vergleich mit anderen Bedeutungen des Wortes ist aber auch denkbar, dass Pakysis als Ägypter des Griechischen gar nicht oder nur mündlich mächtig war und daher jemand anders für ihn die Anzeige auf griechisch, also in der Amtssprache, schrieb.
Zumeist wurden Geburtsanzeigen von einem oder beiden Elternteilen geschrieben, in einem Fall ist aber belegt, dass eine Großmutter die Geburtsanzeige ausführte. Hier wird erwähnt, dass Pakysis Tapiomis’ Vormund ist und sie so die Geburt ihrer Tochter meldet. Dies mag aus einer modernen Perspektive seltsam erscheinen, im römischen Ägypten war es allerdings normal. Frauen konnten vor offiziellen Stellen nur durch einen Vormund auftreten; meistens war das der Ehemann, es konnte aber auch ein anderer männlicher Verwandter sein.
Im römischen Ägypten waren Geburtsanzeigen nicht verpflichtend, sie waren nur notwendig, wenn man bestimmte Privilegien wollte. Etwa 20% der erhaltenen Geburtsanzeigen sind für Mädchen, dieser Papyrus ist also keine Ausnahme. Mit Hilfe der Geburtsanzeige, die den sozialen Status der Eltern und damit auch den eigenen bewies, konnten Männer durch Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe Steuerfreiheit erwirken. Für Frauen war die Geburtsanzeige hilfreich, da es das Heiraten innerhalb einer bestimmten Klasse erleichtern konnte. Bei diesem Papyrus liegt vermutlich ein besonderer Fall vor, da der Vater und möglicherweise auch die Mutter zur Priesterschaft des Ortes gehörten. Daher konnte durch die Geburtsanzeige bewiesen werden, dass auch die Tochter Tapakysis dazu gehörte, was es ihr später erleichtern würde, Privilegien einzufordern, z.B. eine Position in der Priesterschaft des Tempels.
Die Datierung der Geburtsanzeige ist nicht sicher, das zwar das 19. Jahr einer Herrschaft erwähnt wird, allerdings nicht, zur Herrschaft welchen Kaisers es gehört. Aufgrund des Schriftbildes und der Angabe des 19. Jahres ist denkbar, das das Dokument unter Mark Aurel und Commodus oder unter Septimius Severus und Caracalla datiert. Damit stammt der Papyrus entweder aus den dem Jahr 179/180 oder aus dem Jahr 211/212.
Aus einem derart kurzen und scheinbar einfachen Text lassen sich also viele Informationen gewinnen. Nicht nur das Wissen über die Verbreitung ägyptischer Namen lässt sich erweitern, sondern auch über soziale Strukturen und den Umgang mit Sprachschwierigkeiten.

