BGU III 1568 (P. 8959)
Mit diesem griechischen Vertrag vermietete Stotoetis an Phasis eine Eselin und ihr Fohlen für sechs Monate zu einer Monatsmiete von 3 Drachmen. Der Mieter Phasis soll zudem alle Kosten für den Unterhalt der Esel und die anfallenden Steuern zahlen. Er ist zudem verpflichtet, beide Tiere nach Ablauf des Zeitraums gesund, gut genährt und unbeschädigt zurückzugeben oder den Wert beider Tiere in Geld zu bezahlen. Stotoetis hatte so die Sicherheit, dass er seine beiden Tiere oder ihren Wert in Geld bekommen würde. Phasis wiederum konnte beide Tiere über mehrere Monate nutzen und prüfen und sie nach dieser Probezeit entweder zurückgeben oder erwerben.