Steuerquittung für eine Ratenzahlung

BGU II 676 (P. 3544)

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ACHTUNG!! Dieses Stück der Berliner Papyrussammlung ist kein Papyrus. Stattdessen handelt es sich um Pergament! Diese „Papyrusdatenbank“, umfasst zwar zur Mehrheit Papyri, aber eben auch Pergamente, Papier, Holz, Tonscherben, Wachstafeln, und beschrieben Textilien. Doch was ist Pergament und wodurch unterscheidet es sich von den anderen Textträgern?

Bei Pergament handelt es sich um nicht gegerbte Tierhaut, meist von Ziegen, Schafen oder Kälbern. Diese musste vor dem Beschreiben enthaart und von letzten Fleischreste befreit werden, danach wurde die Haut getrocknet und gespannt. Bevor man nun darauf schreiben konnte, wurde die Haut mit Bimsstein geglättet und mit Kreide geweißt. Beschrieben wurde das Pergament zunächst auf der Fleischseite – welche glatt ist, im Gegensatz zur Haarseite, welche Poren besitzt und rauer ist.

Das hier vorgestellt Pergament aus der Berliner Papyrussammlung ist recht gut erhalten. Die fünf Zeilen des griechischen Textes sind nahezu vollständig. Lediglich am Ende der letzten Zeile fehlen ein paar Buchstaben, die aber aus dem Inhalt erschlossen werden können.

Doch wie kam dieses Stück nach Berlin? Fest steht, dass das Pergament im Zeitraum zwischen 1877 und 1881 in der Berliner Sammlung eintraf und vermutlich aus dem Faijum, einer Oase südwestlich des modernen Kairo, stammte. Das Faijum war in der Antike eines der landwirtschaftlichen Zentren des Landes. Wahrscheinlich gehört das Pergament zum so genannten „1. Faijumer Fund“. Dabei handelte es sich um antike Schriftstücke, die zu einem großen Teil aus den seit den späten 1870er-Jahren ausgegrabenen Abfallhaufen nahe der antiken Stadt Arsinoiton Polis stammten. Arsinoiton Polis war in der Antike die Hauptstadt des Faijum, das damals Arsinoites genannt wurde. Die Funde sind auf den Antiquitätenmarkt gekommen und werden heute zum größten Teil in Wien, Paris und Berlin aufbewahrt.

Aber nun zum Inhalt des Textes auf diesem Pergament. Es handelt sich um eine Quittung für die Zahlung der Kopfsteuer. Viele Details dieser Steuer sind leider unklar, da die zur Verfügung stehenden Quellen wie z.B. die hier vorgestellte Quittung zwar wertvolle Einblicke erlauben, aber trotzdem nie das gesamte dahinterstehende System deutlich machen. In der Zeit, aus der dieses Pergament stammt, musste man zwei Nomismata (die damalige Währung) für die Kopfsteuer bezahlen. In der Regel wurde sie in zwei Raten entrichtet.

Man erfährt aus dem Text dieses Pergaments, dass ein Färber mit dem Namen Neilammon eine Rate für die Kopfsteuer in Höhe von 1 und 1/4 Keratia gezahlt hat. Ein Keration war eine kleinere Währungseinheit und entsprach 1/24 Nomisma. Der gezahlte Betrag ist also relativ klein. Darüber hinaus wird in der Quittung berichtet, dass es sich dabei um die dritte Rate für die Kopfsteuer handelt. Das erklärt vielleicht den relativ kleinen Geldbetrag, ist aber eine Ausnahme. In keiner anderen Quittung für die Kopfsteuer jener Zeit wird eine solche dritte Rate genannt.

Zudem wird in der Quittung angegeben, dass Neilammon die Zahlung nicht selbst vorgenommen hat, sondern sich dazu eines gewissen Aurelios Phoibammon bediente, bei dem es sich wohl um einen Sklaven eines Kolluthos handelte. Steuerzahlungen durch einen Stellvertreter zu entrichten, war nicht ungewöhnlich und wird in den Texten häufig erwähnt. Am Ende des Pergaments bestätigt eine andere Person mit dem Namen Phoibammon diese Zahlung durch eigenhändige Unterschrift.

Eine weitere, steuerlich relevante Information enthält diese Quittung: das Steuerjahr und den Tag der Zahlung. Die Rate wurde für die so genannte 8. Indiktion am 15. Choiak (ein ägyptischer Monatsname) gezahlt. Die Indiktion war ein 15-jährlicher Zyklus zur Zählung der Steuerjahre, der seit dem 4. Jahrhundert im Römischen Reich und damit auch in Ägypten verwendet wurde. Die Jahre innerhalb des Zyklus wurden einfach durchnummeriert. Den Menschen der damaligen Zeit war natürlich klar, in welchem Indiktionsjahr sie gerade lebten. Eine Umrechnung in die heute verwendete Zeitrechnung ist allerdings ohne weitere Anhaltspunkte unmöglich. Anhand der Schrift kann der Text in das 7. bis 8. Jahrhundert datiert werden und gehört damit in eine Zeit, als Ägypten bereits von den Arabern erobert war und zum Kalifat gehörte. Immerhin erfährt man aus der Quittung aber, dass die Zahlung am 15. Choiak getätigt wurde. Das entspricht dem 11. oder 12. Dezember – abhängig davon, ob es sich um ein Schaltjahr handelt.

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