Pachtvertrag über Ackerland

P.Berl.Frisk 5 = SB V 7519 (P. 13921)

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Auch in der Antike wurden Geschäfte gemacht. Auf Papyri, Pergamenten und Ostraka haben sich unzählige Texte erhalten, die die Geschäftstüchtigkeit der Menschen zur damaligen Zeit zeigen und Einblicke in diese Aspekte des Lebens gewähren. Nicht sehr häufig sind dagegen Geschäfte belegt, die von Frauen abgewickelt wurden. Doch werden von einer gewissen Aurelia Kyra aus Hermupolis in Mittelägypten in der Berliner Papyrussammlung einige Geschäftsunterlagen aufbewahrt. Ein markantes Beispiel eines solchen Dokuments ist der hier präsentierte, fragmentarisch auf Papyrus erhaltene Pachtvertrag vom 14. Mai 510 n.Chr.

In diesem Vertrag regeln Aurelia Kyra, die auch Eusturgia genannt wird und in der Gauhauptstadt Hermupolis in Mittelägypten lebt, und Aurelius David, ein Landwirt aus dem nahegelegenen Dorf Pselamynthis, die Einzelheiten der Pacht von Ackerland. Dabei wird zunächst das gepachtete Landstück genauer beschrieben. Es handelt sich um 7 Aruren (knapp 2 ha) unbewässerten Ackerlands im Gebiet des Dorfes Pselamynthis, das der Pächter nutzen kann. Die Feldfrucht wählt er selbst aus. Sie wird allerdings in diesem Vertrag nicht explizit genannt. Da der Pachtzins jedoch jährlich 30 Artaben Weizen und 6 Artaben Gerste beträgt, ist anzunehmen, dass dieses Getreide auch angebaut werden sollte.

Interessant ist jedoch ein Detail über dieses verpachtete Ackerland. Das Land gehörte nicht der Verpächterin. Es wurde ihr von einer Archontia aus Hermupolis verpfändet. Es ist anzunehmen, dass dieses Ackerland möglichweise die Sicherheit für ein Darlehen darstellte, wie wir es auch aus vergleichbaren Texten kennen. Immerhin hat das auch Auswirkungen auf den Pächter Aurelius David. Der Pachtvertrag mit ihm gilt für die Dauer dieses Geschäfts zwischen Aurelia Kyra und Archontia.

Am Ende des Dokuments bestätigt der Pächter diesen Vertrag. Allerdings kann er offenbar nicht schreiben, so dass von dem Schreiber Aurelius Theon explizit vermerkt wird, dass er für den schreibunkundigen Pächter unterschrieben hat. Es folgen 3 Zeugenunterschriften, die die Richtigkeit des Vertrags bestätigen, und die Unterschrift des ausfertigenden Notars.

Insgesamt zeigt dieser Pachtvertrag sehr deutlich, wie geschäftstüchtig Aurelia Kyra war. Offenbar besaß sie Geld, das sie als Darlehen an Archontia gab. Mit dem Ackerland, das sie als Sicherheit für das Darlehen bekommen hatte, wirtschaftet sie weiter, indem sie es an Aurelius David verpachtet und von ihm einen jährlichen Pachtzins bekommt. Solche Geschäfte scheinen für Aurelia Kyra jedoch kein Einzelfall gewesen zu sein. In 5 weiteren Pachtverträgen der Berliner Papyrussammlung tritt sie über einen Zeitraum von etwa 45 Jahren auf. Wir können also annehmen, dass Aurelia Kyra sehr regelmäßig als Geschäftsfrau tätig war.

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